Schweiz verschärft Regeln für Pelzprodukte: Import- und Verkaufsverbot geplant
Die Schweiz verschärft ihre Vorschriften für Pelzprodukte, die unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt werden. Ziel ist es, den Handel mit Pelzen aus nicht tierschutzgerechter Produktion einzuschränken und den Tierschutz zu stärken.
Was ändert sich?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in der Schweiz ein Verbot für die Einfuhr von Pelzprodukten, die mit tierquälerischen Methoden hergestellt wurden. Für die Umsetzung wurden Übergangsfristen festgelegt. Nach den vorgesehenen Fristen soll der kommerzielle Import solcher Produkte ab dem 1. Juli 2029 und ihr Verkauf ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr zulässig sein.
Die Regelung betrifft nicht pauschal alle Echtpelzprodukte, sondern Pelze, die unter Bedingungen hergestellt wurden, die als tierquälerisch gelten. Für Produkte, welche die vorgesehenen Tierschutzanforderungen erfüllen und entsprechend zertifiziert sind, können Ausnahmen gelten.
Mehr Verantwortung für den Handel
Die neuen Vorschriften stellen Händler und Anbieter vor zusätzliche Anforderungen. Sie müssen sich mit der Herkunft ihrer Produkte auseinandersetzen und gegebenenfalls nachweisen können, dass die verwendeten Pelze den geltenden Tierschutzbestimmungen entsprechen.
Damit soll verhindert werden, dass Pelzprodukte aus nicht tierschutzgerechter Haltung oder Tötung weiterhin auf dem Schweizer Markt angeboten werden. Kontrollen und entsprechende Massnahmen sollen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Bedeutung für Konsumentinnen und Konsumenten
Auch für Konsumentinnen und Konsumenten wird die Herkunft von Pelzprodukten zunehmend wichtiger. Wer Pelzartikel kauft, sollte auf nachvollziehbare Herkunftsangaben und verlässliche Zertifizierungen achten. Dies gilt insbesondere für Kleidungsstücke mit Pelzbesatz, Accessoires und weitere Produkte tierischen Ursprungs.
Ein Schritt zu mehr Tierschutz
Mit den neuen Regelungen setzt die Schweiz ein Zeichen gegen tierquälerische Praktiken in der Pelzproduktion. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Umsetzung solcher Verbote klare Übergangsfristen, Kontrollen und nachvollziehbare Herkunftsnachweise erfordert.

Was gilt konkret?
1. Juli 2025
Importverbot auf Verordnungsstufe
Das Verbot für tierquälerisch erzeugte Pelze trat in Kraft. Es gelten Übergangsfristen für die praktische Umsetzung.
2029
Ende der Import-Übergangsfrist
Ab dem 1. Juli 2029 dürfen tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte nicht mehr kommerziell eingeführt werden.
2030
Ende der Verkaufs-Übergangsfrist
Ab dem 1. Juli 2030 dürfen entsprechende Pelze auch nicht mehr kommerziell verkauft werden. Zulässig bleiben Pelze aus Produktionen, die das vorgesehene Zertifizierungsprogramm erfüllen.
Was bedeutet das neue Gesetz?
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative soll das Import- und Handelsverbot im Schweizer Tierschutzgesetz verankern. Der Ständerat stimmte ihm am 15. September 2026 zu. Da noch Differenzen zwischen den Räten bestanden, war das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend bereinigt.
Die geplanten Regelungen sehen unter anderem vor:
Nachweispflicht: Händler und Anbieter sollen nachweisen können, dass Pelzprodukte nicht tierquälerisch hergestellt wurden.
Kontrollen: Unzulässig eingeführte oder gehandelte Produkte sollen aus dem Verkehr gezogen werden können.
Zertifizierung: Die Herstellung muss bestimmte Tierschutzanforderungen erfüllen.
Ausnahmen: Für den privaten Eigengebrauch im Reiseverkehr sind Ausnahmen vorgesehen.
Offizielle Informationsquellen
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Informationen zum Pelzimport und zur Pelz-Initiative
- Schweizerische Bundesverwaltung
Offizielle Mitteilung vom 5. Juni 2026 zu den verlängerten Übergangsfristen
- Schweizer Parlament