Rechtliches
Spendenbedingungen
1. Geltungsbereich und Spendenempfänger
Diese Spendenbedingungen gelten für freiwillige Geldzuwendungen, die über die Website von Paw Alliance International (PAI) veranlasst werden. Spendenempfänger ist der im Impressum bezeichnete österreichische Verein. Maßgeblich ist die beim Start des Zahlungsvorgangs angezeigte Fassung dieser Bedingungen. Je nach freigeschalteter Auswahl kann eine Spende einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Die Spendenfunktion ist kein Webshop und begründet keine kostenpflichtige Mitgliedschaft.
2. Freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung zur Unterstützung der satzungsgemäßen Arbeit von PAI. Für die Zahlung erhält die spendende Person keine Ware, Dienstleistung oder sonstige wirtschaftliche Gegenleistung. Die gewünschte Spendenhöhe wird vor der Weiterleitung zur Zahlung eindeutig angezeigt und muss aktiv bestätigt werden. Sofern auf der Spendenseite nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Zahlung in Euro (EUR).
3. Voraussetzungen, E-Mail-Adresse und optionales Konto
Spenden dürfen nur von Personen veranlasst werden, die hierzu rechtlich befugt sind. Minderjährige dürfen eine Spende nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit erforderlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung tätigen. Für eine Online-Spende ist eine gültige E-Mail-Adresse verpflichtend. Sie wird zur Zuordnung der Zahlung, für notwendige Transaktionsnachrichten und für die elektronische Zahlungs- beziehungsweise Spendenbestätigung verwendet. Bei einer Unternehmensspende wird zusätzlich der Unternehmensname erfasst; eine private FinanzOnline-Meldung wird dafür nicht angeboten. Auf ausdrücklichen Wunsch kann ein kostenloses Spendenkonto angelegt werden. Es wird erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse über einen zeitlich begrenzten Aktivierungslink und Festlegung eines Passworts aktiv. Frühere und spätere Spenden derselben bestätigten E-Mail-Adresse können dem Konto zugeordnet werden. Das Konto kann gelöscht werden; gesetzlich aufzubewahrende Zahlungs- und Steuerunterlagen bleiben davon unberührt. Eine Spende oder Kontoanlage führt nicht automatisch zu einer Newsletter-Anmeldung. Eine im Spendenformular freiwillig gewählte Newsletter-Anmeldung bleibt rechtlich und technisch getrennt und wird erst nach einer zusätzlichen Double-Opt-in-Bestätigung aktiv.
4. Zahlungsabwicklung über Stripe
Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Hosted Checkout. Je nach Gerät, Browser, Land, Währung, Zahlungsrhythmus und Konfiguration des Stripe-Kontos können insbesondere Kartenzahlung, Apple Pay, Google Pay oder weitere von Stripe unterstützte Zahlungsmethoden angezeigt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Zahlungsart in jedem Fall verfügbar ist. Bei einer regelmäßigen Spende erteilt die spendende Person im Stripe Checkout die für wiederkehrende Belastungen im gewählten Rhythmus erforderliche Zahlungsautorisierung. PAI speichert keine vollständigen Kartennummern, Prüfnummern oder sonstigen vollständigen Kartendaten. Diese Daten werden unmittelbar durch Stripe und die beteiligten Zahlungsdienstleister verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.
5. Zahlungsstatus und technische Bestätigung
Das bloße Aufrufen einer Erfolgsseite bestätigt noch keinen Zahlungseingang. Maßgeblich ist der von Stripe über einen signierten Webhook übermittelte und in der PAI-Datenbank gespeicherte Zahlungsstatus. Eine Spende kann insbesondere als eingeleitet, ausstehend, bezahlt, fehlgeschlagen, abgelaufen oder zurückerstattet geführt werden. Nur eine erfolgreich als bezahlt bestätigte Transaktion gilt als eingegangene Spende. Bei einer fehlgeschlagenen oder abgebrochenen Zahlung entsteht keine Verpflichtung, den Vorgang erneut durchzuführen.
5a. Regelmäßige Spenden und Beendigung
Bei Auswahl einer regelmäßigen Spende wird der bestätigte Betrag im gewählten monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Rhythmus über Stripe eingezogen, bis die spendende Person die wiederkehrende Zahlung beendet oder Stripe beziehungsweise PAI sie aus einem berechtigten Grund beendet. Nach der ersten erfolgreich bestätigten Zahlung erhält die spendende Person per E-Mail einen persönlichen Link zu einem von Stripe bereitgestellten, sicheren Verwaltungsbereich. Dort kann sie die hinterlegte Zahlungsmethode ändern und die regelmäßige Spende nach den dort angezeigten Bedingungen beenden. Der persönliche Link darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Beendigung wirkt entsprechend der im Stripe-Portal angezeigten Einstellung sofort oder zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bereits erfolgreich ausgeführte Zahlungen werden dadurch nicht automatisch zurückerstattet. Über jede erfolgreich bestätigte Belastung wird eine eigene Transaktion bei PAI dokumentiert und eine elektronische Bestätigung versendet.
6. Elektronische Spendenbestätigung
Nach bestätigtem Zahlungseingang wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine übersichtliche elektronische Bestätigung gesendet. Sie enthält mindestens den Betrag, die Währung, das Zahlungsdatum, eine eindeutige Referenz und den bei PAI gespeicherten Status. Diese Nachricht ist eine Zahlungs- beziehungsweise Spendenbestätigung, keine Rechnung für eine entgeltliche Leistung und nicht automatisch ein steuerlicher Spendennachweis. Kann die Nachricht nicht zugestellt werden, kann über die im Impressum angegebene Kontaktadresse eine erneute Zusendung angefordert werden.
7. Gebühren, Währungsumrechnung und Drittkosten
PAI belastet den vor Abschluss angezeigten Spendenbetrag. Bearbeitungsentgelte des Zahlungsdienstleisters können den Betrag reduzieren, der PAI wirtschaftlich zur Verfügung steht, ohne den angezeigten Belastungsbetrag zu erhöhen. Zusätzliche Kosten, die eine Bank oder ein Kartenanbieter etwa wegen einer Währungsumrechnung oder eines Auslandseinsatzes erhebt, liegen außerhalb des Einflussbereichs von PAI und richten sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis der spendenden Person.
8. Irrtümliche Zahlungen und Rückerstattungen
Eine erfolgreich ausgeführte Spende ist als endgültige freiwillige Zuwendung bestimmt. Eine Rückzahlung erfolgt nicht automatisch aufgrund einer späteren Meinungsänderung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt, insbesondere bei nicht autorisierten, irrtümlich mehrfach ausgeführten oder technisch fehlerhaften Zahlungen. Betroffene Personen sollen PAI unverzüglich über die im Impressum genannte Kontaktadresse informieren und die Zahlungsreferenz angeben. Wird eine Rückerstattung gesetzlich geschuldet oder von PAI nach Prüfung zugesagt, erfolgt sie grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Gesetzliche Widerrufs- oder Rückforderungsrechte nach österreichischem Recht bleiben unberührt.
9. Verwendung der Spende
Spenden ohne ausdrücklich bestätigte Zweckbindung werden für die satzungsgemäßen Aufgaben von PAI eingesetzt. Eine Zweckbindung besteht nur, wenn sie auf der Spendenseite ausdrücklich angeboten und von PAI im Zahlungsvorgang angenommen wurde. Informationen über die Verwendung von Spenden sollen im Bereich Transparenz veröffentlicht werden. Eine Spende vermittelt kein Recht, einzelne operative Entscheidungen, Kampagnen oder Projekte des Vereins zu bestimmen.
10. Steuerliche Absetzbarkeit in Österreich
Spenden sind in Österreich nicht allein deshalb steuerlich absetzbar, weil eine elektronische Zahlungsbestätigung vorliegt. PAI darf eine Absetzbarkeit erst kommunizieren, wenn die erforderliche Anerkennung besteht und die Organisation zum Zeitpunkt der Zuwendung in der maßgeblichen Liste des Bundesministeriums für Finanzen geführt wird. Erst nach dokumentierter Aktivierung dieses Status kann eine privat spendende Person die steuerliche Berücksichtigung auswählen. Dann sind Vor- und Zuname in der amtlichen Schreibweise sowie das Geburtsdatum verpflichtend. Mit der Bekanntgabe dieser Daten wird die Berücksichtigung als Sonderausgabe gewünscht und PAI muss die gesetzlich vorgesehene FinanzOnline-Übermittlung durchführen. Ohne diese Auswahl und Angaben erfolgt keine Übermittlung; die Spende selbst bleibt dennoch möglich. Spenden aus dem Betriebsvermögen werden von Unternehmen im Rahmen ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgabe behandelt und auf Verlangen belegmäßig nachgewiesen; dafür gilt nicht die private Meldung anhand von Name und Geburtsdatum.
11. Datenschutz und Kommunikation
PAI verarbeitet nur die für die Durchführung, Zuordnung, Bestätigung, Sicherheit und gesetzlich erforderliche Dokumentation der Spende notwendigen Daten. Zahlungsdaten werden nicht für Newsletter oder andere Werbung verwendet, sofern keine unabhängige Einwilligung erteilt wurde. Einzelheiten zu Stripe, Aufbewahrungsfristen, Empfängern und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht und Änderungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss solcher Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die spendende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie zwingendes Recht der Europäischen Union bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. PAI kann diese Bedingungen für zukünftige Spenden ändern. Für eine bereits veranlasste Spende bleibt die bei Beginn des Zahlungsvorgangs dokumentierte Version maßgeblich. Kontakt- und Vereinsdaten sind dem Impressum zu entnehmen.